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:: Honorare

Die Honorare von HEID RECHTSANWÄLTE werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften im Vorfeld besprochen und vereinbart. Abhängig von der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt eine Abrechnung auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes, auf der Basis von Pauschalvereinbarungen oder aber auf der Basis des Rechtsanwalts-
vergütungsgesetzes (RVG).

:: Pro Bono

Die Rechtsanwaltschaft ist Organ der Rechtspflege. HEID RECHTSANWÄLTE sehen sich diesem sozialen Auftrag stark verpflichtet. Bedürftigen Menschen soll kompetenter Rechtsrat nicht vorenthalten werden. Daher leisten wir auch "pro bono" Beratungs-
leistungen auf Basis der geringst möglichen und berufsrechtlich zulässigen Gebühren ab.