Die Honorare von HEID RECHTSANWÄLTE werden unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften im Vorfeld besprochen und vereinbart. Abhängig von der
anwaltlichen Tätigkeit erfolgt eine Abrechnung auf der Basis des tatsächlichen
Zeitaufwandes, auf der Basis von Pauschalvereinbarungen oder aber auf der
Basis des Rechtsanwalts-
vergütungsgesetzes (RVG).
:: Pro Bono
Die Rechtsanwaltschaft ist Organ der Rechtspflege. HEID RECHTSANWÄLTE
sehen sich diesem sozialen Auftrag stark verpflichtet. Bedürftigen
Menschen soll kompetenter Rechtsrat nicht vorenthalten werden. Daher leisten
wir auch "pro bono" Beratungs-
leistungen auf Basis der geringst möglichen und berufsrechtlich zulässigen
Gebühren ab.