:: HONORARE
Die Honorare von HEID RECHTSANWÄLTE werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften im Vorfeld besprochen und vereinbart. Abhängig von der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt eine Abrechnung auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes, auf der Basis von Pauschalvereinbarungen oder aber auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
:: Rechtsschutzversicherung
Welches Risiko ist konkret rechtschutzversichert?
Der Deckungsumfang der Rechtsschutzversicherungen ist unterschiedlich und deckt nicht jeden Konfliktbereich ab. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb von Immobilien, bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei Familienrechts – und Erbrechtsangelegenheiten, bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten und bei gewerblichen oder freiberuflicher Tätigkeit. In der Regel zahlen die Rechtsschutzversicherungen bei Verwaltungs- und Finanzgerichtsstreitigkeiten nicht für das außergerichtliche Vorverfahren, sondern erst im Falle der Klageerhebung.
Wartezeit von drei Monaten vor Beginn der Rechtsschutzversicherung
Regelmäßig sehen Rechtsschutzpolicen eine Wartezeit von drei Monaten vor, so dass in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss keine Deckung erteilt wird.
Gebührenpflicht bei Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung
Der Mandant ist für die Einholung einer Regulierungs- / Deckungszusage und die weitere Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung selbst verantwortlich. Die Übernahme dieser Tätigkeit durch den Rechtsanwalt stellt hingegen einen weiteren Auftrag dar, der nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebührenpflichtig ist.
:: Prozessfinanzierung
Für Privatpersonen und Unternehmen besteht die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Spezialisierte Versicherungsgesellschaften zahlen bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält der Versicherer einen Anteil vom erzielten Erlös, d.h. nur von dem, was dem Kläger auch tatsächlich zufließt. Die Erfolgsbeteiligung muss im konkreten Einzelfall erfragt werden. In der Regel kommt eine Finanzierung erst ab einem Streitwert von 100.000 EURO in Frage.
:: Pro Bono
Die Rechtsanwaltschaft ist Organ der Rechtspflege. HEID RECHTSANWÄLTE sehen sich diesem sozialen Auftrag stark verpflichtet. Bedürftigen Menschen soll kompetenter Rechtsrat nicht vorenthalten werden. Daher leisten wir auch “pro bono” Beratungsleistungen auf Basis der geringst möglichen und berufsrechtlich zulässigen Gebühren ab.
