Rechtsanwälte für Mietrecht und Gewerbemietrecht in Rödermark

 

I. Die regelmäßig nur schwer in Einklang zu bringenden Vorstellungen von Vermieter- und Mieterpartei enden häufig vor Gericht. Grund hierfür ist nicht zuletzt die gesetzgeberische Wertung, wonach die privatrechtlich Regelungen insbesondere vor dem sozialpolitischen Hintergrund zu bewerten sind.

Gegenstand von Streitigkeiten sind regelmäßig:

  • Formulierung und Entwurf von Mietverträgen
  • Regelungen über die Vertragsparteien
  • Kündigung und Auszug nur einer von zwei oder mehreren Mietparteien
  • Mietkürzungen
  • Mietmängel, insbesondere wegen Lärm, Schimmel, Isolierungen, Schäden am Objekt
  • Umbauten,Veränderungen an der Mietsache
  • Renovierungen, Regelungen über Schönheitsreparaturen
  • Kündigung
  • Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • Aufrechung mit Gegenansprüchen
  • Kaution

II. Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich erheblich vom Wohnraummietrecht.

Zahlreiche Bstimmungen im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGB) schützen allein den Mieter von Wohnraum. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der Abgrenzung, ob der Mieter zu gewerblichen Zwecken oder zu reinen Wohnzwecken mietet.

  • Gestaltung von Gewerbemietverträgen
  • Inhaltskontrolle
  • Regelung von Gewerbe/ Kleingewerbetätigkeiten in Wohnraummietverträgen
  • Mischmietverhältnisse
  • Insolvenz des Mieters
  • Insolvenz des Vermieters
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Umlagefähige Betriebskosten

Was genau in einem Gewerbemietverhältnis geregelt werden kann, welche Schutzmechanismen eingebaut werden können und welche wirtschaftlichen Folgen eine gerichtliche Streitigkeit haben kann, darüber informieren wir Sie gerne.

Profesionelle Beratung ist im Fachgebiet des Mietrechts unverzichtbar.

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