Rechtsanwälte für Seniorenrecht in Rödermark
Haben Sie die Situation geregelt, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, in der Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Ist geregelt, wer über die Durchführung von Operationen und medizinische Maßnahmen entscheidet? Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte und verwaltet bei Bedarf Ihr Vermögen?
Um eine umfassende Vorsorge zu ermöglichen, sind über das Betreuungsrecht hinausgehende Verfügungen zu treffen, die Sie selbst gestalten können. Tun Sie das nicht, müssen SIe damit rechnen, dass sich Behörden in Ihre Angelegenheiten einmischen: hat der Betroffene keine Vorsorgevollmacht erstellt und darin eine Person seines Vertrauens bestimmt, dann bestellt ein Gericht einen sog. Betreuer, § 1896 BGB, den es auch überwacht.
Das Betreuungs- und Vorsorgerecht bildet die gesetzliche Grundlage, selbstbestimmt die Dinge in Ihrem SInne zu regeln. Wir unterstützen Sie in:
- Erbrechtliche Beratung
- Berliner Testament, letztwillige Verfügungen, Vermächtnis
- Immobilien- und Vermögensbetreuung
- Rückforderungen von Schenkungen
- Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Anfechtung von Testamenten
- Nachfolgeberatung,
Nehmen Sie sich Zeit für ein Beratungsgespräch.
HEID Rechtsanwälte I Mediator
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