Geschädigten bereiten elektronische Prüfberichte durch ControlExpert, Eucon, DEKRA, SSH, carexpert oder HP ClaimControlling nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall regelmäßig böse Überraschungen. Versicherer berufen sich gerne auf solche Gutachten, um Reparaturkosten zu Lasten der Geschädigten einseitig zu kürzen. Der Erfolg der elektronischen Prüfberichte liegt in der mangelnden Bereitschaft, sich gegen diese Willkürakte zur Wehr zu setzen. Geschätzt werden 2,5 Millionen Kürzungsberichte jährlich erstellt. Alleine die Fa. ControlExpert erstellt nach eigenen Angaben etwa 1,5 Millionen Prüfberichte pro Jahr. Der durchscnittliche Kürzungsanteil liegt bei 10% des Reparaturkostenaufwands.
Rechtlich bestehen allerdings große Chancen, auch bei Kleinstbeträgen erfolgreich gegen die Prüfberichte vorzugehen.
Folgende Punkte sollten deshalb im Vorfeld ausnahmslos beachtet werden:
1.Im KH-Schaden nach Möglichkeit bereits ab einer Schadenhöhe von 715,00 € brutto einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
2.Liegt der elektronische Prüfbericht vor, sollte der ursprünglich beauftragte Sachverständige aufgefordert werden, eine Stellungnahme zu der Kürzung zu fertigen. Diese Stellungnahme wird selbstverständlich entgeltlich bestellt und der regulierungspflichtige Versicherer muss grundsätzlich auch diese Stellungnahme zahlen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Sachverständige im Auftrag des Kfz-Betriebes (aus abgetretenem Recht) oder für den Kunden tätig wird.
3.Seit dem 01. Juni 2009 besteht auch die Möglichkeit, ein elektronisches Gegengutachten zu ControlExpert & Co. anzufordern. Die Sachverständigenorganisation accidens AG geht auf die typischen Argumente der elektronischen Prüfberichte ein und kombiniert den accidens-Prüfbericht Pro 100 mit einem Auszug aus der aktuellen Rechtsprechung.
Wehren Sie sich und setzen Sie Ihr gutes Recht durch! Wir helfen Ihnen dabei!
HEID RECHTSANWÄLTE
Mediator
www.heid-kanzlei.de
info@heid-kanzlei.de



