Rechtsanwälte für Baurecht in Rödermark

 

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bei privaten Baumaßnahmen. Im Kern geht es stets um die Frage, wann ein konkreter Mangel im Rechtssinne vorliegt und welche rechtlichen Folgen das Vorliegen eines Mangels hat.

  • BGB-Bauvertrag
  • Anwendung der VOB/B
  • Bauhandwerkersicherung  und der Sicherungshypothek
  • prüffähigen Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
  • Abnahme der Gewerke
  • Fälligkeit des Werklohns
  • Bauzeitverzögerung
  • Verzugsansprüche
  • Vertragsstrafen
  • Selbständige Beweisverfahren
  • Rücktritt, Nacherfüllung, Minderung

 

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