Rechtsanwälte für Baurecht in Rödermark
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bei privaten Baumaßnahmen. Im Kern geht es stets um die Frage, wann ein konkreter Mangel im Rechtssinne vorliegt und welche rechtlichen Folgen das Vorliegen eines Mangels hat.
- BGB-Bauvertrag
- Anwendung der VOB/B
- Bauhandwerkersicherung und der Sicherungshypothek
- prüffähigen Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
- Abnahme der Gewerke
- Fälligkeit des Werklohns
- Bauzeitverzögerung
- Verzugsansprüche
- Vertragsstrafen
- Selbständige Beweisverfahren
- Rücktritt, Nacherfüllung, Minderung

